Donnerstag, 12.12.2024
Schlussvermessungen nach Baumassnahmen von Straßen- und Güterwegen
Dabei werden im Auftrag der Vermessungsabteilung einer Landesregierung nach Neu- oder Umbauten von Bundes- oder Landesstraßen bzw. Güterwegen die durch den Umbau betroffenen Grenzen zwischen Straße und Anrainergrundstücken an den neuen Straßenverlauf angepaßt.