Freitag, 19.04.2024

Erstellung von Plänen zur Festlegung von Pachtgrenzen

Oft gibt es große Grundstücke die in viele kleine Einheiten aufgeteilt sind, welche vom Grundeigentümer verpachtet werden. Beispiele dafür sind z.B. der Wiener Prater, wo vom Grundeigentümer die einzelnen Einheiten an die Betreiberfirmen verpachtet sind, oder Kleingartenanlagen, die sich im Besitz der Stadt Wien oder aber auch einer Einzelperson befinden.

Wenn nun in so einer Situation eine Änderung der Pachtgrenzen gewünscht wird, dann kann man das mit einem Plan zur Änderung von Pachtgrenzen durchführen.

Dabei wird das Grundstück wie bei einer Teilung vermessen. Die einzelnen Teilflächen werden neu bestimmt und die Pachtverträge können an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.