Donnerstag, 12.12.2024
Vermessung zur Erstellung von Parifizierungsplänen
Oft ist aus baurechtlichen Gründen eine Grundstücksteilung mit eigenen Grundbuchseinlagen nicht möglich.
In diesem Fall ist eine Parifizierung im Wohnungseigentum ein möglicher Ausweg.
Dabei wird das Grundstück wie bei einer Teilung vermessen. Die einzelnen Teilflächen werden bestimmt und in Zusammenarbeit mit einem Architekten wird die Bewertung der Wohnflächen sowie der Gartenflächen vorgenommen und das Nutzwertgutachten erstellt.