Donnerstag, 25.04.2024

Erstellung von Plänen zur Bauplatzschaffung

Es gibt Fälle, wo aus verschiedensten Gründen ein Grundstück noch nicht als Bauplatz erklärt worden ist. Wenn keinerlei Änderung an den Grundgrenzen erforderlich ist und auch keine Straßengrundabtretungen notwendig sind, kann in so einem Fall das Grundstück mit einem Antrag an die Baubehörde zum Bauplatz erklärt werden.

Danach steht einer Baueinreichung nichts mehr im Wege.