Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen
Seit Mitte Dezember 2006 benötigen Sie, wenn Sie in Wien bauen möchten, nicht mehr die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen. Ob das Bauvorhaben dem Bebauungsplan entspricht wird im Bauverfahren beurteilt.
Wenn Sie sich allerdings die momentanen Bebauungsbestimmungen auf 18 Monate sichern wollen, dann sollten Sie nach wie vor um Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen bei der MA 64/V einreichen. Dazu benötigen Sie allerdings keine Lagepläne mehr. Für die Einreichung reicht ein Grundbuchsauszug der Liegenschaft, der nicht älter als 3 Monate sein soll, sowie das ausgefüllte Antragsformular.
Sollte Ihnen das alles zu kompliziert erscheinen, dann unterstützen wir Sie gerne dabei.
Wir besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und prüfen die technischen und rechtlichen Möglichkeiten ihrer Umsetzung. Wir Verhandeln mit Anrainern und Behörden, erstellen die notwendigen Pläne und besorgen die erforderlichen Unterlagen. Als Ihr "Technischer Notar" erledigen wir anschließend alle Behördenwege.